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chahinebrini cb5c193980 fix(mail/oauth): add email OIDC scope — id_token Email-Claim für Personal-Accounts
Microsoft Personal-Accounts (outlook.com, hotmail.com, live.com) liefern mit
`openid` allein keinen `email`-Claim ins ID-Token. `preferred_username` ist
ein Display-Identifier, oft die Login-Email — aber nicht garantiert. Bei
manchen Account-Konfigurationen ist der Claim leer oder enthält einen MS-
internen Identifier.

Fix: `email` als zusätzlichen OIDC-Standard-Scope. `email` ist ein "identity
scope" (wie openid/profile/offline_access) und damit per OIDC-Spezifikation
mit jedem Resource-Scope (auch IMAP.AccessAsUser.All) kompatibel — verursacht
KEIN AADSTS70011 mehr.

Azure-App-Permissions müssen nicht angepasst werden — OIDC-Identity-Scopes
brauchen keine explizite Admin-Permission-Grant.

extractEmailFromIdToken bleibt unverändert — die Lookup-Order `email →
preferred_username → upn` greift jetzt erstmal auf den frischen `email`-Claim.

Co-Authored-By: Claude Opus 4.7 (1M context) <noreply@anthropic.com>
2026-05-13 22:21:31 +02:00

25 KiB

Datenschutz-Memo: Microsoft als Sub-Auftragsverarbeiter (Outlook-IMAP-OAuth)

An: Chahine Brini (Geschäftsführung, Rebreak) Von: Hans Müller, externer Datenschutzbeauftragter Datum: 2026-05-13 (Korrektur-Revision nach Live-Test, selber Tag) Betreff: DSGVO-Review Outlook-IMAP-OAuth-Integration (Mail-Auto-Delete-Feature) Klassifikation: Internes Compliance-Memo, kein Rechtsrat

Revisions-Hinweis (2026-05-13, Abend): Beim Live-Test hat sich gezeigt, dass Microsofts v2.0-Token-Endpoint Multi-Resource-Scopes nicht zulässt (AADSTS70011). Der Scope User.Read (Microsoft Graph) ist nicht im selben Token-Exchange mit IMAP.AccessAsUser.All (Outlook-Resource) kombinierbar und musste entfernt werden. Sections 1, 3.1, 4.1 und 9 wurden entsprechend angepasst. Die Identifikation der verbundenen Mailbox erfolgt jetzt ausschließlich über id_token.preferred_username (Scope openid) — d.h. nur noch die E-Mail-Adresse, kein Display-Name, kein Foto, keine Profil-Daten.


1. Gesamteinschätzung (Executive Summary)

Risiko-Klasse: Mittel — vorausgesetzt, die unten genannten Pflichten werden vor Live-Schaltung erledigt.

  • Die OAuth2-Integration ist datenschutzrechtlich günstiger als die bisherige App-Passwort-Lösung (granular widerrufbare Scopes, Token-Rotation, kein Klartext-Credential bei Rebreak).
  • Datenminimierung technisch erzwungen: Nach Live-Test-Korrektur reduziert sich der Scope-Umfang auf das absolute Minimum — IMAP.AccessAsUser.All + offline_access + openid. Es werden keinerlei Profil-Daten (Display-Name, Foto, Kontakte, Kalender, Job-Titel) aus dem Microsoft-Konto gelesen. Die Anzeige der Verbindung in der App erfolgt über einen vom User selbst vergebenen Titel und die E-Mail-Adresse — siehe Section 4.1.
  • Microsoft ist als Auftragsverarbeiter für Exchange Online seit Februar 2025 vollständig im EU Data Boundary — der Drittland-Transfer ist damit deutlich entschärft, aber nicht vollständig eliminiert (Support-Zugriffe, Telemetrie, Identity-Platform-Subsysteme können noch US-Routing enthalten).
  • Microsofts Standard-DPA (Stand September 2025) erfüllt die Art. 28-Anforderungen formal — eine eigenständige Vertragsunterzeichnung ist für Consumer-/Free-Tier-OAuth in der Regel nicht möglich; die DPA gilt qua Akzeptanz der Microsoft Services Agreement bzw. App-Registration-Bedingungen. Dies sollten Sie einmal anwaltlich verifizieren lassen, da Rebreak hier als „Partner" und nicht als zahlender M365-Tenant agiert.
  • Kein Blocker für Go-Live, aber Pflicht-Aufgaben (VVT, Datenschutzerklärung, User-Einwilligungstext, vollständige DB-seitige Token-Löschung + User-Information zum manuellen Entfernen unter account.microsoft.com, siehe Section 5.1) vor Aktivierung.

2. Sub-Auftragsverarbeiter-Konstellation (Art. 28 DSGVO)

2.1 Rolle von Microsoft

Datenfluss Rolle Microsoft Rolle Rebreak
User loggt sich bei login.microsoftonline.com ein (Browser → MS) Verantwortlicher für das Microsoft-Konto des Users (eigene Privacy-Policy) nicht beteiligt
MS gibt auth_code an Rebreak-Backend zurück Verantwortlicher (User → MS, MS-Datenschutzerklärung) wird hier zum Empfänger
Token-Storage + IMAP-Calls Rebreak → outlook.office365.com mit XOAUTH2 Auftragsverarbeiter (verarbeitet Mailbox-Inhalt im Auftrag Rebreaks) Verantwortlicher
Rebreak liest/löscht Glücksspiel-Mails reine Speicher-/Übermittlungsfunktion Verantwortlicher mit Art. 9-Daten-Verarbeitung

Konsequenz: Microsoft ist im Sinne des Mail-Auto-Delete-Features ein Auftragsverarbeiter Rebreaks (Art. 28) — aber nur für die IMAP-/Postfach-Verarbeitung. Der OAuth-Identity-Vorgang selbst ist ein eigenverantwortliches Microsoft-Geschäft gegenüber dem Endnutzer.

2.2 Rechtsgrundlage für die Sub-AV-Beauftragung

Microsofts „Products and Services Data Protection Addendum (DPA)" in der Version September 2025 erfüllt die Mindestanforderungen aus Art. 28 Abs. 3 DSGVO formal.

Wichtige Einschränkung — anwaltliche Klärung empfohlen: Die DPA bindet Microsoft typischerweise nur gegenüber lizenzierten Customers (M365-Tenants). Für eine reine OAuth-App-Registration ohne kommerzielle MS-Lizenz greifen die Microsoft Services Agreement sowie die API Terms of Use. Hier ist nicht trivial, ob Rebreak einen DPA-Anspruch für die IMAP-Verarbeitung der Consumer-Postfächer der Endnutzer hat.

Empfehlung: Diese spezifische Konstellation („Anti-Sucht-App liest fremde Consumer-Postfächer via OAuth") anwaltlich prüfen lassen (1-2 Stunden Aufwand).

2.3 Drittland-Transfer (Kapitel V DSGVO)

Gute Nachricht: Microsoft hat das EU Data Boundary im Februar 2025 abgeschlossen. Exchange Online (und damit outlook.office365.com) speichert und verarbeitet Kunden- und pseudonymisierte personenbezogene Daten innerhalb der EU/EFTA.

Verbleibende Drittland-Aspekte:

  • Microsoft Identity Platform (login.microsoftonline.com) ist eine globale Identitäts-Infrastruktur. Token-Refresh-Calls können je nach geografischer Routing-Policy auch US-Endpoints erreichen.
  • Support-/Engineering-Zugriffe durch nicht-EU-Personal sind durch das im November 2025 eingeführte Data Guardian-Programm zwar EU-überwacht, aber nicht ausgeschlossen.
  • Telemetrie/Diagnostik kann residuale US-Übermittlungen enthalten.

Konsequenz:

  • EU-Standardvertragsklauseln (SCC) 2021/914 als Anhang zur DPA — Modul 2/3.
  • EU-US Data Privacy Framework (DPF), Microsoft ist gelistet.
  • Ein eigenständiges Transfer-Impact-Assessment (TIA) ist erforderlich, aber leicht erstellbar.

Empfehlung TIA: 2-3 Seiten, Template nach EDSA Recommendations 01/2020.


3. Verarbeitungsverzeichnis (Art. 30 DSGVO)

3.1 Neue VVT-Zeile „Outlook-Mail-Anbindung via OAuth2"

Feld Inhalt
Bezeichnung Outlook-IMAP-Anbindung via Microsoft Identity Platform (OAuth2)
Zweck Erkennung und Löschung von Glücksspiel-Werbemails im Nutzer-Postfach (Sucht-Trigger-Minimierung)
Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung) i.V.m. Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO (ausdrückliche Einwilligung) — Wechsel auf Art. 9 Abs. 2 lit. h bei DiGA-Listung
Betroffene Personen Registrierte Rebreak-Nutzer mit Microsoft-Consumer-Postfach (outlook.com, hotmail.com, live.com, msn.com)
Datenkategorien (Art. 6) E-Mail-Adresse des Microsoft-Kontos (aus id_token.preferred_username, Scope openid), OAuth-Access-Token, OAuth-Refresh-Token, Token-Ablaufdatum, technische Verbindungs-Metadaten (IMAP-Session-Logs), vom User selbst vergebener Anzeige-Titel der Verbindung (App-lokales Anonymitäts-Pattern, kein MS-Datum)
Datenkategorien (Art. 9) Indirekt: Verbindung „MS-Account-Inhaber X nutzt Anti-Glücksspiel-App" → Rückschluss auf Suchterkrankung möglich (siehe Abschnitt 6)
Empfänger / Sub-AV Microsoft Ireland Operations Ltd., One Microsoft Place, South County Business Park, Leopardstown, Dublin 18, Irland
Drittland-Transfer Primär EU (EU Data Boundary, Exchange Online), residuale Transfers in USA für Identity-Platform/Support (SCCs 2021/914 + EU-US DPF)
Speicherdauer Tokens: bis User-Disconnect oder 90 Tage Inaktivität (refresh-token-TTL); Verbindungs-Logs: 30 Tage rolling
TOMs AES-256-Encryption-at-rest für Tokens, TLS 1.2+ in Transit, Zugriff auf Token-Tabelle nur durch Backend-Service-Account, Hetzner DE Hosting
Löschkonzept Bei User-Disconnect oder Account-Löschung: vollständige Löschung aller Token-Daten, der gespeicherten E-Mail-Adresse und des User-Titels aus der Rebreak-DB. Microsoft stellt keinen Drittanbieter-Token-Revoke-Endpoint bereit (siehe Section 5.1) — daher zusätzlich User-Information mit Anleitung zum manuellen Entfernen unter account.microsoft.com → Sicherheit → Berechtigungen für Apps.

3.2 Sub-AV-Liste aktualisieren

Ja, Microsoft muss als Sub-AV ergänzt werden. Aktuelle Sub-AV-Liste sollte umfassen:

  1. Hetzner Online GmbH (DE) — Hosting
  2. Groq Inc. (USA) — Lyra-LLM-Inferenz
  3. Stripe Payments Europe Ltd. (IE) / Stripe Inc. (USA) — Zahlungsabwicklung
  4. Cloudflare Germany GmbH / Cloudflare Inc. (USA) — DNS/CDN
  5. NEU: Microsoft Ireland Operations Ltd. (IE) — IMAP-Postfach-Verarbeitung bei Outlook-Mail-Anbindung
  6. ggf. weitere Mail-Provider (Google, Apple, GMX, Yahoo) — hier bitte prüfen, ob diese ebenfalls noch nicht im VVT/Sub-AV-Liste stehen

Wichtiger Hinweis: Bei den anderen IMAP-Providern (Gmail, iCloud) stellt sich dieselbe Frage wie bei MS. Diese Inkonsistenz im aktuellen VVT sollte mit dieser Gelegenheit mit aufgeräumt werden.


4. Datenschutzerklärung — Update-Pflicht (Art. 13 DSGVO)

4.1 Neuer Textbaustein (Vorschlag, anwaltlich final reviewen lassen)

Verbindung mit Microsoft Outlook (consumer)

Wenn Sie Ihr persönliches Microsoft-Postfach (outlook.com, hotmail.com, live.com, msn.com) mit Rebreak verbinden, nutzen wir das standardisierte OAuth2-Verfahren der Microsoft Identity Platform. Sie loggen sich dabei direkt bei Microsoft ein — Ihre Zugangsdaten erreichen Rebreak zu keinem Zeitpunkt.

Nach erfolgreichem Login speichern wir verschlüsselt:

  • einen Access-Token (Lebensdauer ca. 1 Stunde),
  • einen Refresh-Token (Lebensdauer bis zu 90 Tage, ohne Nutzung).

Diese Tokens berechtigen Rebreak ausschließlich zu folgenden Zugriffen (OAuth-Scopes, nach Prinzip der Datenminimierung):

  • IMAP.AccessAsUser.All (Lese-/Lösch-Zugriff auf Ihre E-Mail-Inbox)
  • offline_access (technischer Refresh-Token-Bezug)
  • openid (OAuth-Mindesthygiene — liefert Ihre E-Mail-Adresse für die App-Anzeige)

Wir lesen keine weiteren Daten: keinen Display-Namen, kein Foto, keine Kontakte, keine Kalender, keine Profil-Daten. Aus dem von Microsoft im Rahmen des OAuth-Flows ausgestellten Identitäts-Token (id_token) übernehmen wir lediglich Ihre E-Mail-Adresse (preferred_username), um die Verbindung in Ihrer App-Übersicht zuordenbar zu machen. Zusätzlich können Sie selbst einen freundlichen Titel für die Verbindung vergeben (z.B. „Privat" oder „Arbeit"); dieser Titel wird nur lokal in Ihrem Rebreak-Konto gespeichert und nie an Microsoft übermittelt.

Sub-Auftragsverarbeiter ist Microsoft Ireland Operations Ltd. (Dublin, Irland). Die Postfach-Verarbeitung erfolgt innerhalb des Microsoft EU Data Boundary (EU/EFTA). In Einzelfällen (Identity-Platform, Support) können Restdaten in die USA übermittelt werden — abgesichert durch die EU-Standardvertragsklauseln (Modul 2/3) und das EU-US Data Privacy Framework.

Sie können diese Verbindung jederzeit in den Rebreak-Einstellungen trennen. Wir löschen in diesem Fall alle bei uns gespeicherten Tokens, die E-Mail-Adresse und den von Ihnen vergebenen Verbindungs-Titel vollständig aus unserer Datenbank. Microsoft stellt Drittanbieter-Apps technisch keinen Token-Widerruf-Endpoint zur Verfügung — für eine vollständige Entfernung der Rebreak-Berechtigung in Ihrem Microsoft-Konto empfehlen wir Ihnen daher, zusätzlich unter account.microsoft.com → Sicherheit → Berechtigungen für Apps die App „Rebreak" zu entfernen. Wir blenden Ihnen direkt nach dem Trennen in der App eine Schritt-für-Schritt-Anleitung dazu ein.

4.2 Unterschied „OAuth-Token-Storage vs App-Passwort-Storage"

Bei den Anbietern, die wir per App-Passwort anbinden (z.B. GMX, Yahoo, ggf. iCloud), speichern wir ein vom Nutzer im Anbieter-Account erzeugtes Anwendungs-Passwort verschlüsselt in unserer Datenbank. Bei den Anbietern mit OAuth2-Verfahren (Google, Microsoft Outlook) speichern wir stattdessen die zeitlich begrenzten OAuth-Tokens. OAuth ist hierbei das aus Datenschutzsicht vorzugswürdige Verfahren, da die Berechtigungen feiner granuliert, jederzeit per Mausklick im Anbieter-Account widerrufbar und automatisch nach Inaktivität ablaufend sind.


5. Betroffenenrechte

5.1 Recht auf Löschung (Art. 17)

Technische Einschränkung — Microsoft stellt keinen Drittanbieter-Revoke bereit:

Bei der Implementierung des Disconnect-Flows hat sich bestätigt: Die Microsoft Identity Platform unterstützt keinen RFC-7009-konformen revoke_token-Endpoint für Drittanbieter-Apps. Der einzige technisch verfügbare Pfad /oauth2/v2.0/logout beendet lediglich eine User-Browser-Session, invalidiert aber den Refresh-Token nicht (Microsoft Q&A: Identity Platform OAuth2 Revoke Access, Microsoft Q&A: How to revoke OAuth refresh token?).

Refresh-Tokens werden serverseitig bei Microsoft nur in den folgenden Fällen invalidiert:

  1. Der User ändert sein Microsoft-Passwort.
  2. Der User entfernt die Rebreak-App manuell unter account.microsoft.com → Sicherheit → Berechtigungen für Apps.
  3. Die revokeSignInSessions-Graph-API wird vom User selbst aufgerufen (invalidiert dann alle Refresh-Tokens des Users, nicht nur Rebreak — daher kein geeigneter Anwendungs-Initiierungs-Pfad).
  4. Ablauf der Token-Lebenszeit (90 Tage Inaktivität).

Bewertung im Lichte von Art. 17 DSGVO:

Microsofts OAuth-Plattform unterstützt keinen serverseitigen Token-Widerruf durch Drittanbieter-Apps. Rebreak löscht die gespeicherten Tokens beim User-Disconnect aus der eigenen Datenbank vollständig. Die User-Information enthält den expliziten Hinweis, dass für eine vollständige Trennung die Rebreak-App auch in den Microsoft-Konto-Einstellungen (account.microsoft.com → Sicherheit → Berechtigungen für Apps) entfernt werden sollte. Damit ist die Datenminimierungs-Pflicht aus Art. 17 in dem Umfang erfüllt, in dem Microsoft als Identity Provider technische Mittel zur Verfügung stellt.

Spec für rebreak-backend + rebreak-native: Beim Disconnect/Delete-Flow:

  1. DB-seitig: Access-Token, Refresh-Token, Token-Ablaufdatum, Display-Name und gespeicherte E-Mail-Adresse des MS-Kontos vollständig aus der Datenbank entfernen (keine Soft-Delete-Flags auf Token-Spalten).
  2. Audit-Log: Eintrag „mail_connection deleted: provider=microsoft, user_id=…, timestamp=…" — ohne Token-Inhalt.
  3. User-Information (in-app, sofort nach Disconnect-Bestätigung): Hinweis-Screen mit Schritt-für-Schritt-Anleitung:

    „Wir haben Ihre Outlook-Verbindung in Rebreak vollständig gelöscht. Microsoft selbst behält den Zugriffs-Token jedoch bis zur nächsten Inaktivitäts-Phase (max. 90 Tage). Für eine vollständige sofortige Trennung öffnen Sie bitte account.microsoft.com → Sicherheit → „App-Berechtigungen verwalten" → wählen Sie „Rebreak" → „Diese App entfernen".

  4. Best-effort Logout-Call: Optionaler Call an /oauth2/v2.0/logout ist möglich, hat aber keinen Token-revoking Effekt — daher nicht als Compliance-Maßnahme dokumentieren.

Offene Anwalts-Frage (siehe Section 9): Ob die User-Information als alleinige Maßnahme genügt, oder ob zusätzlich z. B. eine E-Mail-Erinnerung nach X Tagen versendet werden sollte.

5.2 Auskunftspflicht (Art. 15)

Im Datenexport-Endpoint muss enthalten sein:

  • Für jede aktive Mail-Verbindung: Provider (Outlook), verbundene E-Mail-Adresse, Verbindungs-Zeitpunkt, die erteilten OAuth-Scopes (als lesbare Liste, nicht die kryptischen Scope-Strings), Token-Ablaufdatum.
  • NICHT den Token-Inhalt selbst.

6. Art. 9 DSGVO — Besondere Kategorie (Suchterkrankung)

6.1 Der „Outing-Effekt" gegenüber Microsoft

Wenn ein User im OAuth-Consent-Screen liest „Rebreak (Anti-Glücksspiel-App) möchte auf Ihr Postfach zugreifen", erfährt Microsoft mittelbar, dass dieser MS-Account-Inhaber eine Anti-Sucht-App nutzt.

Bewertung: Keine Verarbeitung im Sinne von Art. 9 Abs. 1 durch Microsoft, weil MS keinen inhaltlichen Bezug herstellt. ABER: für den User ist die Sichtbarkeit relevant.

Empfehlung — User-Information vor Consent:

Hinweis: Microsoft zeigt Ihnen im nächsten Schritt einen Berechtigungsdialog. Der App-Name „Rebreak" erscheint dort und wird in Ihrer Microsoft-Konto-Übersicht unter „App-Berechtigungen" sichtbar. Falls Ihr Microsoft-Konto von anderen Personen mitgenutzt wird, sollten Sie das berücksichtigen.

6.2 Rechtsgrundlage Art. 9 Abs. 2

Status quo (vor DiGA-Listung) — Empfehlung: Art. 9 Abs. 2 lit. a (ausdrückliche Einwilligung)

Praxis-Frage: Wird die Art. 9-Einwilligung schon explizit für Gmail/iCloud/GMX-Connections eingeholt? Wenn nein, ist das ein bestehender Compliance-Gap.

Vorschlag Consent-Text (anwaltlich review):

Mit der Verbindung meines E-Mail-Postfachs willige ich ausdrücklich ein, dass Rebreak in meinem Postfach gezielt nach Glücksspiel-Werbemails sucht und diese löscht. Mir ist bewusst, dass aus dieser Verarbeitung Rückschlüsse auf eine Suchterkrankung möglich sind, und ich willige in diese Verarbeitung von Gesundheitsdaten gem. Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO ausdrücklich ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, indem ich die Mail-Verbindung in den Einstellungen trenne.

Zukunft (bei DiGA-Listung) — Wechsel auf Art. 9 Abs. 2 lit. h DSGVO.


7. DiGA-Aspekte

Kurzantwort: Microsoft als zusätzlicher Sub-AV macht den BfArM-Antrag marginal komplexer, nicht qualitativ anders.

  • Microsoft ist datenschutzrechtlich „besser dokumentiert" als Groq und Stripe.
  • ISO 27001, ISO 27018, BSI-C5-zertifiziert für Exchange Online (Microsoft Trust Center).
  • DPA + DPF + EU Data Boundary erfüllen die „Stand der Technik"-Anforderung für einen Sub-AV.

Aktion: Microsoft als Sub-AV in das spätere DiGA-Datenschutz-Konzept-Dokument aufnehmen.


8. Konkrete To-Do-Liste, priorisiert

# Aktion Owner Frist Blocker für Outlook-Go-Live?
1 VVT-Zeile „Outlook-IMAP via MS Identity Platform" ergänzen Brini (DSB-Vorlage liefere ich) vor Go-Live Ja
2 Sub-AV-Liste in Datenschutzerklärung um Microsoft Ireland erweitern Brini + Anwalt-Review vor Go-Live Ja
3 Datenschutzerklärungs-Textbaustein „Outlook-Anbindung" + „OAuth vs App-Passwort" einfügen Brini + Anwalt-Review vor Go-Live Ja
4 Art. 9-Einwilligungs-Flow im Mail-Connect-Onboarding implementieren (sofern noch nicht für andere Provider vorhanden) rebreak-native + rebreak-backend vor Go-Live Ja
5 Vollständige DB-seitige Löschung aller MS-Token-/Profil-Daten bei Disconnect + Account-Löschung (kein Soft-Delete) rebreak-backend vor Go-Live Ja
6 User-Information-Screen bei Disconnect mit Schritt-für-Schritt-Anleitung zum manuellen Entfernen unter account.microsoft.com (siehe Section 5.1) rebreak-native + rebreak-backend vor Go-Live Ja
7 Datenexport-Endpoint (Art. 15) um mail_connections-Block (inkl. Display-Name + erteilte Scopes) ergänzen, falls nicht vorhanden rebreak-backend binnen 30 Tagen nach Go-Live Nein
8 TIA (Transfer Impact Assessment, 2-3 Seiten) für MS-Sub-AV erstellen DSB-Draft, Brini-Freigabe binnen 30 Tagen nach Go-Live Nein (aber dringend)
9 Anwaltliche Klärung „greift MS-DPA bei reiner OAuth-App-Registration?" Anwalt binnen 60 Tagen Nein, aber Risiko-Minderung
10 Anwaltliche Klärung „User-Information vs. zusätzlicher Mail-Reminder zur Erfüllung Art. 17" (siehe Section 9) Anwalt binnen 60 Tagen Nein
11 Microsoft-Sub-AV in DiGA-Datenschutz-Konzept einbauen DSB + rebreak-strategist wenn DiGA-Antrag aktuell wird Nein
12 Bestehenden VVT auf Konsistenz prüfen (Gmail/iCloud/GMX als Sub-AV?) DSB-Audit binnen 60 Tagen Nein (aber wichtig für Konsistenz)

9. Was ich nicht entscheiden kann (Anwalts-Themen)

  1. Vertragsrechtliche Bindung der MS-DPA an OAuth-App-Registrationen ohne kommerzielle Lizenz — gehört in eine kurze juristische Stellungnahme.
  2. Finaler Wortlaut der Einwilligungserklärung Art. 9 — Einwilligungstexte sollten anwaltlich gegen UWG/AGB-Recht geprüft sein.
  3. Finaler Wortlaut der Datenschutzerklärungs-Änderungen — Ich liefere DSB-Vorlagen, die juristische Abnahme bleibt Anwalt.
  4. AGB-Anpassung für das veränderte Verfahren (App-Passwort → OAuth).
  5. Art. 17-Erfüllung trotz fehlendem MS-Revoke-Endpoint (siehe Section 5.1) — konkret: Erfüllt die in-app User-Information mit Anleitung zum manuellen Entfernen unter account.microsoft.com die Art. 17-Pflicht ausreichend, oder müssen wir zusätzlich z. B. eine E-Mail-Erinnerung nach X Tagen versenden, bzw. eine schriftliche Bestätigung der erfolgten Entfernung anfordern? Hier wäre auch eine kurze Einschätzung wertvoll, ob die fehlende technische Revoke-Möglichkeit als Haftungs-Risiko für Rebreak einzustufen ist oder als „auf Seite des Identity Providers liegend" akzeptiert wird.
  6. Wegfall User.Read infolge MS-V2-Token-Endpoint-Limitation (Multi-Resource): Das ursprüngliche Argument, mit User.Read einen Display-Namen aus dem Microsoft-Konto für ein freundliches Anonymitäts-Pattern in der App zu nutzen, ist mit dem Live-Test-Fix obsolet — Microsoft erlaubt im selben Token-Exchange keine Scopes mehrerer Resources (Graph + Outlook), die App kann den Display-Namen technisch nicht mehr abrufen. Der von Rebreak heute ausgelieferte ConnectMailSheet bietet stattdessen einen user-eingebbaren Verbindungs-Titel, womit das Anonymitäts-Pattern App-seitig erfüllt ist (und sogar datenschutzfreundlicher, weil der User die Anzeige selbst wählt statt Rebreak ein MS-Profil-Datum spiegelt). Falls in einer späteren Produkt-Version aus Datenschutz- oder UX-Sicht doch wieder ein Display-Name aus dem Microsoft-Konto gewünscht wird, müsste ein separater Microsoft-Graph-Token-Exchange (eigener /token-Aufruf, ausschließlich mit User.Read-Scope, zusätzlicher Refresh-Token) implementiert werden. Das wäre kein Implementierungs-Detail mehr, sondern: zusätzlicher Token-Speicher, zusätzlicher Drittland-/Sub-AV-Aspekt (Graph-API-Endpoint), eigene VVT-Zeile, eigener Scope-Eintrag in der Datenschutzerklärung — und damit ein neuer DSB-Review-Punkt vor Aktivierung.

10. Quellen


Mit freundlichen Grüßen Hans Müller Externer Datenschutzbeauftragter, Rebreak