# Rebreak — Spielerschutz dort, wo OASIS strukturell nicht greift **Positionspapier für Regulierungs- und Aufsichtsbehörden** (GGL, BfArM, BZgA, Landesstellen) --- ## Ausgangslage Das deutsche Spielersperrsystem OASIS ist ein wirksames Instrument des Spielerschutzes: Anfang 2026 rund 367.000 aktive Sperren, über 5 Mrd. Abfragen 2025, betrieben durch das Regierungspräsidium Darmstadt unter Aufsicht der GGL. Der ganz überwiegende Teil sind Selbstsperren (~96 %) – ein Beleg für die Schutzmotivation der Betroffenen selbst. **Die strukturelle Lücke:** OASIS verpflichtet ausschließlich in Deutschland lizenzierte Anbieter. Im nicht-lizenzierten Online-Markt – nach Schätzungen rund 60 % des Online-Glücksspiels (Regulus Partners, 2024), Volumen im Milliardenbereich – greift die Sperre nicht. Gesperrte Spieler:innen verlagern sich erfahrungsgemäß genau dorthin. Der Schutz endet faktisch an der Grenze des lizenzierten Marktes. ## Beitrag von Rebreak Rebreak ist eine deutsche Anwendung, die **am Endgerät** ansetzt und damit eine Schutzebene bietet, die das anbieterseitige Sperrsystem nicht erreichen kann: | Schutzebene | OASIS | Rebreak | |---|---|---| | Lizenzierte Anbieter | ✅ verpflichtend | ✅ (ergänzend) | | Nicht-lizenzierte / Offshore-Anbieter | ❌ kein Zugriff | ✅ geräteseitige Domain-Sperrung | | Begleitung im akuten Suchtdruck | ❌ | ✅ KI-Coach + Eskalation an Fachhilfe | | Verbleib im Versorgungssystem | indirekt | ✅ Anbindung an Fachstellen angestrebt | Rebreak versteht sich **nicht als Konkurrenz, sondern als Komplement** zum staatlichen Spielerschutz: Es adressiert genau die Verlagerung in den nicht-lizenzierten Markt, die das regulatorische Hauptproblem der Kanalisierung darstellt. ## Datenschutz – ausdrücklich KEINE Datenbank-Kopplung Wir betonen bewusst: Rebreak strebt **keine** Anbindung an die OASIS-Datenbank oder einen Abgleich von Sperrlisten an. Eine solche Kopplung wäre datenschutzrechtlich (Art. 9 DSGVO, besondere Kategorien personenbezogener Daten) hochproblematisch und ist nicht unser Ziel. Rebreak arbeitet geräteseitig und anonym (Nutzer:innen sind nur über Spitznamen sichtbar, keine Klarnamen). Die Zusammenarbeit, die wir suchen, ist **fachlich und inhaltlich**, nicht datentechnisch. ## DiGA- und Versorgungsperspektive Rebreak verfolgt die Aufnahme ins DiGA-Verzeichnis (BfArM, §139e SGB V) als digitale Begleitanwendung. Eine Erstattung durch die GKV würde Spielerschutz erstmals in die Regelversorgung überführen – niedrigschwellig und flächendeckend. Bislang existiert in Deutschland keine DiGA für Glücksspielsucht. ## Relevanz für die GlüStV-Evaluierung 2026 Die laufende Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrags adressiert die Wirksamkeit von Spielerschutz und Kanalisierung. Geräteseitige Schutzlösungen wie Rebreak schließen eine benannte Lücke und können einen Beitrag zur Diskussion über zeitgemäßen, technologiegestützten Spielerschutz leisten. Wir bieten an, hierzu eine ausführliche Stellungnahme bereitzustellen. ## Was wir anbieten / suchen - Fachlicher Austausch zur Einordnung in den Spielerschutz-Werkzeugkasten - Möglichkeit zur Stellungnahme im Rahmen der GlüStV-Evaluierung 2026 - Mittelfristig: Prüfung von Pilot-/Kooperationsformen (eskalationsstufig, ohne Datenbank-Kopplung) ## Kontakt **[Name], Gründer Rebreak** [E-Mail] · [Telefon] · rebreak.org Träger: [Raynis GmbH] · [Anschrift]